Versicherungszeiten
Rente
aus anderen
Staaten |
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Rente aus anderen Staaten
Haben Sie nicht
nur in Deutschland Rentenversicherungsbeiträge
gezahlt, sondern auch in anderen Staaten?
Grundsätzlich können Sie – wenn die jeweiligen nationalen
Voraussetzungen erfüllt sind – aus jedem Land Ihre Rente
beziehen, parallel nebeneinander. Die daraus resultierende Einkommenssteuer
zahlen Sie in der Regel in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder
Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Beauftragen Sie
uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen bei den einzelnen nationalstaatlichen
Rentenversicherungsträgern!
Wir
arbeiten dazu mit fachkundigen, der Landessprache mächtigen
Beratern zusammen und weisen Ihnen bei Bedarf nationale Rechtsanwälte
nach, die Sie vor Ort gerichtlich vertreten.
Sozialversicherungsabkommen
Deutschland,
die Staaten der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz
haben untereinander Sozialversicherungsabkommen
geschlossen,
die u. a. die Rechte der Bürger dieser Staaten hinsichtlich
der Rentenversicherung festlegen, gleichgültig, in welchem
dieser Staaten der Bürger wohnt.
Zusätzlich hat die Bundesrepublik Deutschland mit folgenden
Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die ebenfalls Vergünstigungen
für die Angehörigen dieser Staaten enthalten:
Australien,
Bosnien-Herzegowina, Chile, Bulgarien, Israel, Japan, Kanada
und Quebec, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Republik Korea,
Romänien, Serbien und Montenegro, Tunesien, Türkei,
USA. |
Wir
unterstützen mit unserem Auslands-Service sowohl die Bürger
der EU, der EFTA, der Schweiz und der anderen genannten Staaten,
aber auch jeden anderen Staatsangehörigen.
Verfahren für die anderen
Staaten
Grundsätzlich gilt, bei Erfüllung der Voraussetzungen können
Sie sowohl eine Rente aus Deutschland als auch eine Rente aus einem
Staat der EU, der EFTA, aus der Schweiz oder aus einem Staat, mit
dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, beziehen, und zwar parallel
neben einander. Allerdings gibt es Unterschiede zu beachten, die
auch die Höhe der erreichbaren Rente betrifft.
Sie beantragen
Ihre deutsche Rente mit unserer Hilfe und beauftragen uns, Sie
bis zum Erhalt
der endgültigen Rente zu unterstützen.
Wir helfen Ihnen, alle Vergünstigungen zu erhalten und Ihre
Rentenhöhe zu maximieren.
Um Ihnen helfen
zu können,
sind umfangreiche Vorarbeiten durch Sie notwendig.
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