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Die deutsche Rentenversicherung

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Sozialversicherungs- abkommen Verfahren

Rente aus anderen Staaten

Haben Sie nicht nur in Deutschland Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, sondern auch in anderen Staaten?

Grundsätzlich können Sie – wenn die jeweiligen nationalen Voraussetzungen erfüllt sind – aus jedem Land Ihre Rente beziehen, parallel nebeneinander. Die daraus resultierende Einkommenssteuer zahlen Sie in der Regel in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Beauftragen Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen bei den einzelnen nationalstaatlichen Rentenversicherungsträgern!

Wir arbeiten dazu mit fachkundigen, der Landessprache mächtigen Beratern zusammen und weisen Ihnen bei Bedarf nationale Rechtsanwälte nach, die Sie vor Ort gerichtlich vertreten.

Sozialversicherungsabkommen

Deutschland, die Staaten der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz haben untereinander Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die u. a. die Rechte der Bürger dieser Staaten hinsichtlich der Rentenversicherung festlegen, gleichgültig, in welchem dieser Staaten der Bürger wohnt.

Zusätzlich hat die Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die ebenfalls Vergünstigungen für die Angehörigen dieser Staaten enthalten:

Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Bulgarien, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Republik Korea, Romänien, Serbien und Montenegro, Tunesien, Türkei, USA.

Wir unterstützen mit unserem Auslands-Service sowohl die Bürger der EU, der EFTA, der Schweiz und der anderen genannten Staaten, aber auch jeden anderen Staatsangehörigen.

Verfahren für die anderen Staaten

Grundsätzlich gilt, bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie sowohl eine Rente aus Deutschland als auch eine Rente aus einem Staat der EU, der EFTA, aus der Schweiz oder aus einem Staat, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, beziehen, und zwar parallel neben einander. Allerdings gibt es Unterschiede zu beachten, die auch die Höhe der erreichbaren Rente betrifft.

Sie beantragen Ihre deutsche Rente mit unserer Hilfe und beauftragen uns, Sie bis zum Erhalt der endgültigen Rente zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, alle Vergünstigungen zu erhalten und Ihre Rentenhöhe zu maximieren.

Um Ihnen helfen zu können, sind umfangreiche Vorarbeiten durch Sie notwendig.


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Tel.: 1-505-328-7777