Versichertengruppen
Als Arbeitnehmer oder
Arbeitnehmerin sind Sie in der Regel pflichtversichert, dass
heisst, Ihr Arbeitgeber
zieht von Ihrem Monatslohn unter anderem
den Beitrag zur Rentenversicherung ein und leitet ihn weiter an die
Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung
notiert den Monat, für
den der Beitrag gezahlt wurde, und die Höhe des Monatslohns,
nach dem sich der Beitrag bemisst. Das gleiche gilt für Menschen,
die zu ihrer Ausbildung (früher: Lehre) beschäftig werden. Unter gewissen
Umständen zahlen auch Studenten in die Rentenversicherung
ein, nämlich dann, wenn sie während des Studiums über
einen gewissen Maß hinaus als Arbeitnehmer gearbeitet haben.
Wehr- und
Zivildienstleistende sind in der deutschen Rentenversicherung ohne eigenen Beitrag versichert.
Die Dauer des Dienstes zählt
als Versicherungsdauer.
Für Arbeitslose zahlt das Arbeitsamt die Beiträge
in die Rentenversicherung.
Männer oder Frauen, die eigene Kinder erzogen haben, erhalten
auf ihrem Rentenkonto eine Gutschrift in Form von Beitragsmonaten
für die Kindererziehung.
Alle gezahlten,
gutgeschriebenen oder sonst wie auf dem Versicherungskonto zu notierenden
Beitragsmonate
summieren sich zur Versicherungsdauer,
die zusammen mit der Beitragshöhe die Höhe der Rente bestimmt.
Daher ist
es wichtig dafür
zu sorgen, dass alle relevanten Beitragsmonate von der Rentenversicherung
erfasst und Ihrem Versicherungskonto
gut geschrieben wurden.
Wir helfen Ihnen, Ihr Versicherungskonto zu komplettieren, entsprechende
Nachweise zu ermitteln und das Versicherungskonto richtig zu stellen.
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