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Die deutsche Rentenversicherung

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Leistungen der Rentenversicherung

Die deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen:

(a)  

eine Altersrente spätestens ab dem 65. Lebensjahr,

 

(b)  

eine Invaliditätsrente für den Fall, dass Sie vor der Vollendung des 65. Lebensjahres erwerbsunfähig werden,

 

(c)  

eine Witwen- oder Witwerrente für den überlebenden Ehepartner,

 

(d)  

eine Waisenrente bis längstens zum 27. Lebensjahr,

 

(e)  

eine Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten.

Für Versicherte mit langer Versicherungsdauer ist es möglich, früher eine Altersrente zu erhalten, für Frauen wird das Rentenalter derzeit schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Für jüngere Versicherte ist geplant, die Altersrente auf das 67. Lebensjahr anzuheben.

Wird ein Versicherter oder eine Versichte längerfristig oder auf Dauer erwerbsunfähig krank, so kann eine Erwerbsminderungsrente (Invaliditätsrente) beantragt werden. Sie wird zunächst nur befristet gewährt und ist in ihrer Höhe abhängig von der Anzahl und der Höhe der gezahlten Beiträge sowie vom Grad der Erwerbsminderung.

Stirbt einer der Ehepartner, so kann der überlebende Ehepartner in Abhängigkeit vom eigenen Alter eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, auf die das eigene Einkommen (Renten- oder Arbeitseinkommen) zum Teil angerechnet wird.

Stirbt ein Elternteil oder beide Elternteile vor dem 18. Lebensjahr des Kindes, so kann es eine Halbwaisen- oder eine Vollwaisenrente erhalten. Ist das Kind noch in Berufausbildung, so verlängert sich die Altersgrenze auf die Vollendung des 27. Lebensjahres.

Stirbt ein geschiedener Ehegatte, so kann unter Umständen der überlebende geschiedene Ehegatte für das zu erziehende Kind eine Erziehungsrente bekommen.

Leistungsvoraussetzungen

Für den Erhalt von Altersrenten gelten folgende Voraussetzungen:

Sie erhalten Ihre Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn Sie eine Versicherungsdauer von mindestens 60 Monaten erfüllt haben (Wartezeit).
Frauen, die vor 1952 geboren sind, können ihre Altersrente bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten, wenn Sie nach Vollendung des 40.Lebensjahres mindestens 120 Pflichtbeitragsmonate angesammelt haben und die Versicherungsdauer insgesamt mind. 15 Jahre (Wartezeit) beträgt.

Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, können eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit für mindestens 18 Monat Pflichtbeiträge gezahlt haben und wenn die Wartezeit von 60 Monaten (siehe oben) erfüllt haben.

Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, können (unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Berufsunfähigkeitsrente) eine Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung erhalten.

Für den Erhalt einer Witwen- oder Witwer-Rente gilt, dass der verstorbene Ehegatte eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat oder bereits eine Rente bezogen hatte.

Für den Erhalt einer Halbwaisen- oder Vollwaisen-Rente oder einer Erziehungsrente ist ebenfalls die Erfüllung einer Wartezeit von 5 Jahren notwendig.


Wir unterstützen Sie darin, das Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen und fehlende Nachweise zu beschaffen.


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