Leistungen der Rentenversicherung
Die deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen:
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eine Altersrente spätestens ab dem 65. Lebensjahr,
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eine Invaliditätsrente für den Fall, dass Sie vor der Vollendung des 65. Lebensjahres
erwerbsunfähig werden,
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(c) |
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eine Witwen-
oder Witwerrente für den überlebenden Ehepartner,
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(d) |
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eine Waisenrente bis längstens zum 27. Lebensjahr,
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(e) |
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eine Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten.
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Für Versicherte
mit langer Versicherungsdauer ist es möglich,
früher eine Altersrente zu erhalten, für Frauen wird das
Rentenalter derzeit schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Für jüngere Versicherte ist geplant, die Altersrente auf
das 67. Lebensjahr anzuheben. Wird ein Versicherter
oder eine Versichte längerfristig oder
auf Dauer erwerbsunfähig krank, so kann eine Erwerbsminderungsrente
(Invaliditätsrente) beantragt werden. Sie wird zunächst
nur befristet gewährt und ist in ihrer Höhe abhängig
von der Anzahl und der Höhe der gezahlten Beiträge sowie
vom Grad der Erwerbsminderung.
Stirbt einer der
Ehepartner, so kann der überlebende Ehepartner
in Abhängigkeit vom eigenen Alter eine Witwen- oder
Witwerrente erhalten, auf die das eigene Einkommen (Renten- oder Arbeitseinkommen)
zum Teil angerechnet wird.
Stirbt ein Elternteil
oder beide Elternteile vor dem 18. Lebensjahr des Kindes, so kann
es
eine Halbwaisen- oder eine Vollwaisenrente erhalten. Ist das Kind noch in Berufausbildung, so verlängert
sich die Altersgrenze auf die Vollendung des 27. Lebensjahres.
Stirbt ein geschiedener
Ehegatte, so kann unter Umständen der überlebende
geschiedene Ehegatte für das zu erziehende Kind eine Erziehungsrente
bekommen.
Leistungsvoraussetzungen
Für den Erhalt von
Altersrenten gelten folgende Voraussetzungen:
Sie erhalten Ihre Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres,
wenn Sie eine Versicherungsdauer von mindestens 60 Monaten erfüllt
haben (Wartezeit).
Frauen, die vor 1952 geboren sind, können ihre Altersrente bereits
mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten, wenn Sie nach Vollendung
des 40.Lebensjahres mindestens 120 Pflichtbeitragsmonate angesammelt
haben und die Versicherungsdauer insgesamt mind. 15 Jahre (Wartezeit)
beträgt. Versicherte, die vor dem
2. Januar 1961 geboren sind, können
eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, wenn sie in den
letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
für mindestens 18 Monat Pflichtbeiträge gezahlt haben und
wenn die Wartezeit von 60 Monaten (siehe oben) erfüllt haben.
Versicherte, die nach dem
1. Januar 1961 geboren wurden, können
(unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Berufsunfähigkeitsrente)
eine Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung
erhalten.
Für den Erhalt einer Witwen- oder Witwer-Rente gilt, dass der
verstorbene Ehegatte eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat
oder bereits eine Rente bezogen hatte.
Für den Erhalt einer Halbwaisen- oder Vollwaisen-Rente oder
einer Erziehungsrente ist ebenfalls die Erfüllung einer Wartezeit
von 5 Jahren notwendig.
Wir unterstützen Sie darin, das Vorliegen der Voraussetzungen
nachzuweisen und fehlende Nachweise zu beschaffen.
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