Versicherungsarten
In der Regel ist
jeder Arbeitnehmer versicherungspflichtig, der Arbeitgeber zieht
die Beiträge vom Lohn ein und überweist
sie an die Rentenversicherung.
Für bestimmte
Berufsgruppen kann auf Antrag eine Versicherungspflicht konstituiert
werden.
Darüber hin ist es möglich,
sich freiwillig in der Rentenversicherung zu versichern.
Sollten Sie in der Vergangenheit unter einer dieser drei Arten versichert
gewesen sein, so sprechen Sie mit uns!
Verbessern
Sie die Rendite Ihrer Pensionsversicherung, in dem Sie uns prüfen lassen, ob eine freiwillige oder gar eine Höherversicherung
sich für Sie lohnt!
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