Rente und Scheidung
Wird
Ihre Ehe geschieden, dann erfolgt in der deutschen Rentenversicherung
in
der Regel ein Versorgungsausgleich. Hierbei erfolgt ein Splitting
der vom Ehemann und der Ehefrau während der Ehe je einzeln
erworbenen Rentenansprüche in der Regel dergestalt, dass die
Summe beider Ansprüche auf beide Ehepartner gleichmäßig
verteilt wird.
Dies ist ein kompliziertes,
folgenreiches Verfahren, da derjenige, der die höheren Ansprüche besitzt, einen Teil seiner Ansprüche
abgeben muss.
Sichern
Sie, dass dieses Verfahren fehlerfrei erfolgte, gleichgültig,
ob Sie Ansprüche abgeben mussten oder solch hinzugewinnen konnten!
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Sie!
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