Ihre Rente aus Österreich

Die österreichische Rentenversicherung

Österreich hat drei große Träger für die gesetzliche Rentenversicherung: die Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau sowie die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern.

Unabhängig davon, bei welchem der drei Träger Ihre Ansprüche liegen, prüfen wir für Sie, ob, wann und in welcher Höhe Ihre Leistung(en) fällig werden.

Wir nehmen Ihre Interessen wahr, wir helfen Ihnen, Ihre Rente zu beantragen und prüfen, wie wir die Rendite Ihrer Beiträge steigern können.

Machen Sie einen kurzen Check, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Rente von der österreichischen Rentenversicherung haben!


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So geht’s:
Klicken Sie hier oder rufen sie uns an unter +1-505-328-7777 und fragen Sie nach unserem Fragebogen. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn per E-Mail oder Post an uns zurück. Wir analysieren Ihre Daten und geben Ihnen schnell ein Feedback.

Es entstehen Ihnen keine Verpflichtungen und Sie allein entscheiden, wie es weitergeht.

Wenn Ihre Daten zeigen, dass Ihnen bei der Pensionierung eine Altersrente von der österreichischen Rentenversicherung zusteht, bieten wir Ihnen unsere Expertendienste an, um Ihnen Ihre Rente zu beschaffen!

Das ist allein Ihre Entscheidung!

Für den Fragebogen und dessen schnelle Analyse berechnen wir eine einmalige Gebühr von 25,00 $.

Leistungen der Sozialversicherung

Die österreichische Sozialversicherung bietet Folgendes:

(a) eine Altersrente für Männer und Frauen ab 65 Jahren (für Frauen, die vor dem 1. Juli 1968 geboren wurden, gilt ein früheres Rentenalter),

(b)  Invaliditätsleistungen für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können,

(c) Hinterbliebenenleistungen,

(d) Waisenleistungen.

Männer und Frauen, die seit längerer Zeit Beiträge in das System eingezahlt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenleistungen vor dem jeweiligen Pflichtalter beantragen.

Wird ein versicherter Arbeitnehmer so krank, dass er offensichtlich für längere Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Arbeit wieder aufzunehmen, kann er eine Invaliditätsleistung beantragen.

Diese Leistungen werden in begrenztem Umfang gewährt, und die Höhe der Leistungen hängt von der Anzahl und der Höhe der gezahlten Beiträge sowie von dem Grad der Einkommensminderung ab.

Im Falle des Todes eines Ehegatten kann der überlebende Ehegatte (je nach Alter) Hinterbliebenenleistungen erhalten. Unter bestimmten Umständen können diese Leistungen begrenzt werden.

Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile eines Kindes sterben, bevor das Kind 18 Jahre alt wird, kann das überlebende Kind Halb- oder Vollwaisenleistungen erhalten.

Befindet sich das hinterbliebene Kind noch in einer Berufsausbildung oder einer anderen berufsbezogenen Schulausbildung, steigt die Altersgrenze auf 27 Jahre.

Bedingungen für den Bezug einer Rente

Um Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Versicherungs-Kategorien

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, in die in der Regel alle Arbeitnehmer einzahlen müssen. Der Arbeitgeber behält den Beitrag vom monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers ein und leitet das Geld an den Versicherungsträger weiter.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Pensionsversicherungsanstalt (weiter) zu versichern. Das erhöht die spätere Rente.

Es ist wichtig, dass Sie feststellen, ob Sie in der Vergangenheit freiwillige Beiträge geleistet haben und ob diese Beiträge Ihrem Konto beim Versicherungsträger ordnungsgemäß gutgeschrieben worden sind.

Zusätzlich können Sie für die Zukunft eine freiwillige Versicherung abschließen.

Bitte sprechen Sie uns an!

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Rentenantragstellung als auch bei der Frage, wie Sie Ihre Altersvorsorge verbessern können. Auch gehört es zu unserer Dienstleistung zu prüfen, ob alle Ihre Beiträge ordnungsgemäß auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurden und beraten Sie, wie Sie Ihre Rente optimieren können.


Versicherungs-Kategorien

Als Arbeitnehmer sind Sie in der Rentenversicherung pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber zieht jeden Monat von Ihrem Gehalt Ihre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ab und leitet diesen Betrag an den Versicherungsträger weiter. Der Versicherungsträger registriert den Monat, für den das Geld gezahlt wurde, und die Höhe Ihres Gehalts, anhand dessen die Höhe Ihrer Beiträge ermittelt wird. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die sich in einer Lehre oder einer anderen Form der Berufsausbildung befinden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre monatlichen Beiträge auf freiwilliger Basis und/oder zu einem ermäßigten Satz fortsetzen, obwohl Sie nicht verpflichtet sind, Ihre Beiträge fortzuzahlen.

Männer und Frauen, die eigene Kinder erzogen haben (in Österreich oder bedingt in der Schweiz oder einem anderen Land, das Mitglied der Europäischen Union ist), erhalten auf ihren Konten beim Versicherungsträger Gutschriften in Form von monatlichen Beiträgen.

Alle gezahlten und gutgeschriebenen monatlichen Beiträge auf dem Konto Ihres Versicherungsträgers werden zusammengezählt und ergeben die Versicherungszeit, die Sie zurückgelegt haben. Zusammen mit der Höhe Ihrer Beiträge wird daraus die Höhe Ihrer Rentenzahlungen ermittelt.

Daher ist es von absoluter Wichtigkeit, dass ALLE monatlichen Beiträge vom Versicherungsträger registriert und Ihrem Konto gutgeschrieben werden.

Wir helfen Ihnen dabei, sicherzustellen, dass Ihr Konto ordnungsgemäß gutgeschrieben wird, indem wir Nachforschungen anstellen und dem Versicherungsträger im Falle fehlender Daten Nachweise vorlegen.

Verfahren der Österreichischen Rentenversicherungsträger

Die österreichischen Pensionsversicherungen verfügen über ein voll digitalisiertes System, das alle Daten sofort verfügbar macht. Die Gesetze und Vorschriften der österreichischen Versicherungsträger sind jedoch unterschiedlich, komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Das führt dazu, dass jedes Mal, wenn ein Antrag oder eine Forderung den Weg durch die Systeme durchläuft, ein recht zeitaufwändiges Verfahren stattfindet.

So dauert es im Durchschnitt etwa drei Monate, bis ein Rentenantrag bewilligt wird, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt und akzeptiert wurden.

Zusätzliche Anträge und auch die Genehmigung neuer Unterlagen und/oder die Hinzufügung von Zeiträumen erfordern eine längere Bearbeitungszeit, die bis zu 24 Monate betragen kann.

Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wie lange die Bearbeitung eines Antrags dauert. Das beste Verfahren, um Zeit zu sparen, besteht darin, dem Versicherungsträger (mit Ihrer Hilfe) so viele und so genaue Informationen wie möglich zu geben. Auf diese Weise werden zeitraubende Rückfragen der Behörden und finanzielle Einbußen für Sie vermieden.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Ruhestandsplanung bitte die Zeit, die es dauern kann, bis Ihr Antrag/Ihre Anträge endgültig bearbeitet wurden.

Beginnen Sie schon jetzt mit der Antragstellung, damit Ihnen bei Erreichen des Rentenalters alle Unterlagen zur Verfügung stehen und alle Fragen beantwortet sind. Auf diese Weise wird die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag kurz sein, und Sie können Ihre Rentenauszahlungen sofort erhalten.

Wir unterstützen Sie dabei.

Versicherungszeiträume - Beitragsmonate

Jeder Monat, in dem Sie entweder einen Pflichtbeitrag oder einen freiwilligen Beitrag gezahlt haben, gilt als Versicherungszeit. Diese und alle anderen Zeiten müssen auf Ihrem Konto beim Versicherungsträger gutgeschrieben werden.

Darüber hinaus kann eine Person Gutschriften für Versicherungszeiten erhalten, für die sie keine monatlichen Beiträge entrichten musste. So können beispielsweise Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit und des Bezugs von Erwerbsunfähigkeits- oder Arbeitslosengeld sowie Zeiten als früherer Beamter angerechnet werden.

Beauftragen Sie uns, damit wir diese Angelegenheiten für Sie prüfen und sicherstellen können, dass Ihrem Konto alle Versicherungszeiten und Beitragsmonate vollständig und ordnungsgemäß gutgeschrieben worden sind. Das erhöht die Rendite Ihrer Rente.

Österreichische Renten in den USA

Anträge aus dem Ausland stellen – Rentenzahlungen in das Ausland:

Als Bezieher von Sozialversicherungsleistungen eines österreichischen Versicherungsträgers können Sie sich diese Leistungen auf ein Bankkonto in Ihrem Wohnsitzland im Ausland überweisen lassen (z. B. in jedem Land der EU, in der Schweiz, den USA und Kanada).

Sie können Ihre Rente auch nach Australien oder sonst wohin überweisen lassen, sollten Sie Ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben.

Ihren Rentenantrag können Sie bei der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt aus jedem Land außerhalb Österreichs beantragen, egal wo Sie wohnen. Sie müssen lediglich die entsprechenden Antragsformulare in deutscher Sprache(!) bei der Verwaltung anfordern und sicherstellen, dass alle Belege in dieser Sprache ausgestellt sind.

Wir haben uns auf die Betreuung von im Ausland lebenden Versicherten spezialisiert und wickeln alle Geschäfte mit den österreichischen Versicherungsträgern professionell ab.

Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service, der über die reine Korrespondenz hinausgeht, wie z.B. die Unterstützung bei Ihrem Rentenantrag, unsere Prognosen, die Sicherstellung, dass Ihr Konto alle Zeiträume und Ersatzzeiten aufweist. Wir beschaffen alle notwendigen Nachweise und Unterlagen, recherchieren fehlende Unterlagen und vieles mehr.


Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehreren Staaten

Haben Sie in mehr als in zwei Staaten gearbeitet und dabei Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt? Grundsätzlich können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern erfüllt haben, gleichzeitig Renten aus jedem Land erhalten, in dem Sie gearbeitet und Ihre Beiträge geleistet haben.

Die daraus resultierende Einkommenssteuer, die durch diese Zahlungen an Sie fällig wird, muss von Ihnen in dem Land gezahlt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder an das Land, in das diese Renten überwiesen werden.

Die Steuerregeln sind in jedem Land anders, so dass wir zu Steuerfragen keine Auskunft geben können. Aber wir können Ihnen dabei behilflich sein, entsprechende Experten zu finden, die Sie zu Steuerfragen verbindlich beraten können.

Wir arbeiten mit Experten zusammen, die die Sprachen der jeweiligen Länder fließend beherrschen und Sie mit Rechtsberatern oder Rechtsanwälten in Kontakt bringen können, die Sie bei Bedarf auch vor Gericht vertreten.