Ihre Rente aus
Deutschland

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland gliederte sich früher in die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, mehr als 16 Landesverwaltungen und weitere Versicherungsträger, die auf spezielle Berufe wie Bergleute, Seeleute, Eisenbahnangestellte etc. zugeschnitten sind.

Alle diese einzelnen Träger und Verwaltungen wurden, mit wenigen Ausnahmen, in einer einzigen Verwaltung, der "Deutschen Rentenversicherung – Bund", mit Regionalbüros in jedem Bundesland, zusammengefasst.

Damit gibt es in Deutschland einen einheitlichen Versicherungsträger.

Damit ist es nun einfacher bestehende Ansprüche in Deutschland geltend zu machen.

Die Deutsche Rentenversicherung

Machen Sie einen kurzen Check, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Rente von der deutschen Rentenversicherung haben!


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So geht’s:
Klicken Sie hier oder rufen sie uns an unter +1-505-328-7777 und fragen Sie nach unserem Fragebogen. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn per E-Mail oder Post an uns zurück.

Wir analysieren Ihre Daten und geben Ihnen schnell ein Feedback.

Es entstehen Ihnen keine Verpflichtungen und Sie allein entscheiden, wie es weitergeht. Wenn Ihre Daten zeigen, dass Sie einen Anspruch auf eine deutsche Rente haben könnten, so bieten wir Ihnen unsere Expertendienste an, um erfolgreich Ihre Rente in Deutschland zu beantragen.

Das ist allein Ihre Entscheidung!

Für den Fragebogen und dessen schneller Analyse berechnen wir eine einmalige Gebühr von 25,00 $.

Leistungen der Sozialversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet folgende Leistungen: 

(a) eine Rente spätestens im Alter von 67 Jahren,

(b) Invaliditätsleistungen, falls Sie vor Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in der Lage sind, zu arbeiten,

(c) Hinterbliebenenleistungen im Falle des Todes des Ehegatten,

(d)  Hinterbliebenenleistungen für Kinder max. bis zum 27. Lebensjahr,

(e) Leistungen für einen geschiedenen Ehegatten, der ein oder mehrere Kinder erzieht.

Versicherte, die schon länger in das System eingezahlt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen schon in einem früheren Alter eine Rente beantragen.

Für Arbeitnehmer, die nach 1946 geboren wurden, wird das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Falls ein versicherter Arbeitnehmer so krank wird, dass er nicht erwerbstätig sein kann, so kann auch hier eine Rente beantragt werden. Diese „Erwerbsminderungsrente“ kann zeitlich befristet gewährt werden, und die Höhe der Leistungen hängt von der Anzahl und Höhe der gezahlten Beiträge sowie vom Grad der Behinderung ab.

Im Falle des Todes eines Ehegatten kann der hinterbliebene Ehegatte (je nach Alter) einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen. Auf diese Rente wird jedoch teilweise ein eigenes Einkommen angerechnet – sei es in Form einer Rente oder eines Erwerbseinkommens.

Stirbt ein oder beide Elternteile eines Kindes, bevor das Kind 18 Jahre alt wird, kann das hinterbliebene Kind Leistungen als Teil- oder Vollwaise erhalten.

Befindet sich das hinterbliebene Kind noch in einer Berufsausbildung oder einer anderen berufsbedingten Schulausbildung, so steigt die Altersgrenze auf max. 27 Jahre.

In Fall des Todes eines geschiedenen Ehegatten kann der hinterbliebene geschiedene Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen Sonderleistungen beantragen, um die Ausbildung des Kindes zu finanzieren.

Bedingungen für den Bezug einer Rente

Um Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Gruppen von Versicherten

Als Arbeitnehmer sind Sie in der Rentenversicherung pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber zieht jeden Monat von Ihrem Gehalt die Beiträge zur Sozialversicherung ab und leitet diese an den Versicherungsträger weiter. Der Versicherungsträger registriert den Monat, für den das Geld gezahlt wurde, und die Höhe Ihres Gehalts, anhand dessen die Höhe Ihrer Beiträge ermittelt wird. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die sich in einer Berufsausbildung befinden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Studenten verpflichtet werden, Beiträge in das System einzuzahlen. Dies ist der Fall, wenn der Student während seines Studiums einen Nebenjob ausübt und das daraus resultierende Gehalt einen bestimmten Jahresbetrag übersteigt.

Angehörige des Militärs und anderer ziviler Dienste genießen eine automatische Rentenversicherung, ohne dass sie aus eigener Tasche Beiträge zahlen müssen. Die Dauer ihrer Dienstzeit entspricht einer eventuell erforderlichen Wartezeit.

Für Arbeitslose, die Arbeitslosenunterstützung beziehen, übernimmt das Arbeitsministerium die Beitragszahlung für sie.

Männer und Frauen, die ihre Kinder selbst in Deutschland erzogen haben, erhalten auf ihren Konten beim Versicherungsträger eine Gutschrift in Form von monatlichen Beiträgen.

Alle gezahlten und gutgeschriebenen monatlichen Beiträge auf dem Konto Ihres Versicherungsträgers werden addiert und ergeben den Zeitraum, in dem Sie versichert waren. Zusammen mit der Höhe Ihrer Beiträge ergibt sich daraus die Höhe Ihrer Rentenzahlungen.

Daher ist es von absoluter Wichtigkeit, dass ALLE monatlichen Beiträge vom Versicherungsträger registriert und Ihrem Konto gutgeschrieben werden.

Wir helfen Ihnen dabei sicherzustellen, dass Ihr Konto ordnungsgemäß geführt wird, indem wir bei fehlenden Daten einen Nachweis für den Versicherungsträger erbringen.


Versicherungs-Kategorien

Es ist die Regel, dass alle Arbeitnehmer verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Der Arbeitgeber behält den Rentenversicherungsbeitrag von der monatlichen Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers ein und leitet das Geld an den Versicherungsträger weiter.

Für bestimmte Berufe ist es möglich, eine Pflichtversicherung zu beantragen.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis zu versichern. Wenn Sie in der Vergangenheit unter einer dieser drei Kategorien versichert waren, wenden Sie sich bitte an uns.

Auch kann es ratsam sein zu prüfen, ob eine freiwillige Versicherung oder sogar eine Zusatzversicherung für Sie günstig ist. Fragen Sie uns, wir besorgen Ihnen dazu die Informationen.

Ihr Versicherungskonto in Deutschland

Alle Rentenversicherungsträger erfassen die Zeiten, Ihre jährlichen Beiträge, die Höhe Ihrer Gehälter und alle anderen für Ihre Rente relevanten Informationen und Daten in Ihrem Versicherungskonto. Dieses Konto spiegelt Ihren beruflichen Werdegang wider, soweit er für die Berechnung Ihrer Rente relevant ist.

Fehlende Daten, falsche Aufzeichnungen oder Fehler wirken sich negativ auf die Höhe Ihrer eventuellen Rentenzahlungen aus.

Bitte lassen Sie uns für Sie feststellen, welche Informationen Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wurden und stellen Sie sicher, dass alle Daten korrekt sind.

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Aufzeichnungen überprüfen können und helfen Ihnen bei Bedarf bei den notwendigen Korrekturen und/oder Ergänzungen Ihrer Daten.

Ihr Rentenkonto ist so wichtig wie Ihr Bankkonto! Sorgen Sie dafür, dass Sie es im Griff haben!

Versicherungszeiträume

Es wird unterschieden in

  • Pflichtversicherungszeiten

  • Zeiten freiwilliger Versicherung

  • Zeiten der Kindererziehung

  • Anrechnungszeiten

Deutsche Renten in den USA

Als Empfänger von Rentenversicherungsleistungen eines deutschen Versicherungsträgers können Sie sich Ihre Zahlungen auf ein Bankkonto im Ausland überweisen lassen.

Die Höhe der Auszahlungen hängt jedoch vom Status der Staatsangehörigkeit des Empfängers und vom Wohnsitzland sowie vom Wechselkurs ab, der von Monat zu Monat variieren kann.

Sie können Ihre Rente bei der Deutschen Rentenversicherung von jedem Land außerhalb Deutschlands aus beantragen. Sie müssen lediglich die entsprechenden Antragsformulare in deutscher Sprache (!) bei der Verwaltung anfordern und darauf achten, dass alle Belege in deutscher Sprache abgefasst sind. (Die Antragsformulare für Antragstellende in USA und Canada sind zweisprachig gestaltet.)

OFSS hat sich auf die Betreuung von im Ausland lebenden Antragstellenden spezialisiert und wickeln alle Angelegenheiten mit den deutschen Versicherungsträgern auf professionelle Weise ab.

Wobei Sie entsprechende Weisungen an OFSS geben, die getreulich eingehalten werden.


Rente und Ehe-Scheidung

Wird Ihre Ehe geschieden, dann erfolgt in der deutschen Rentenversicherung in der Regel ein Versorgungsausgleich. Hierbei erfolgt ein Splitting der vom Ehemann und der Ehefrau während der Ehe je einzeln erworbenen Rentenansprüche in der Regel dergestalt, dass die Summe beider Ansprüche auf beide Ehepartner gleichmäßig verteilt wird.

Dies ist ein kompliziertes, folgenreiches Verfahren, da derjenige, der die höheren Ansprüche besitzt, einen Teil seiner Ansprüche abgeben muss.

Seien Sie sicher, dass dieses Verfahren fehlerfrei erfolgte, gleichgültig, ob Sie Ansprüche abgeben mussten oder solch hinzugewinnen konnten!

Wir unterstützen Sie!