Leistungen der Rentenversicherung
Die schweizerische Rentenversicherung bietet Ihnen
a. |
eine Altersrente
frühestens ab dem 63. Lebensjahr und spätestens ab
dem 70. Lebensjahr für Männer, frühestens ab
dem 62. Lebensjahr und spätestens ab dem 69. Lebensjahr
für Frauen des Jahrgangs 1942 oder jünger. |
b. |
eine Invaliditätsrente
für den Fall, dass Sie vor der Vollendung des 65. Lebensjahres
erwerbsunfähig werden, |
c. |
Witwen- oder
Witwerrente für den überlebenden Ehepartner, |
d. |
Waisenrente
bis längstens zum 25. Lebensjahr. |
Das
ordentliche Rentenalter liegt für Männer bei 65 Jahren,
bei Frauen bei 64 Jahren. Frauen und Männer können den
Bezug der Altersrente um 1 oder 2 Jahre vorziehen oder um 1 bis höchstens
5 Jahre aufschieben. Wird ein Versicherter
oder eine Versichte längerfristig oder
auf Dauer krank und hat er bzw. sie infolge dessen eine „Erwerbseinbusse“,
so kann eine Invalidenrente beantragt werden. Sie ist in ihrer Höhe
abhängig von der Höhe der „Erwerbseinbusse“.
Stirbt der Ehemann,
so kann der überlebende Ehegatte in Abhängigkeit
vom eigenen Alter und der Ehedauer eine Witwenrente erhalten, auf
die das eigene Einkommen angerechnet wird.
Stirbt die Ehefrau, so kann der überlebende Ehegatte eine Witwerrente
erhalten, solange er eigene Kinder unter 18 Jahren hat.
Geschiedene Ehegatten können unter Umständen ebenfalls
eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Stirbt ein Elternteil
oder beide Elternteile vor dem 18. Lebensjahr des Kindes, so kann
das
Kind eine Halbwaisen- oder eine Vollwaisenrente
erhalten. Ist das Kind noch in Berufausbildung, so verlängert
sich die Altersgrenze auf die Vollendung des 25. Lebensjahres.
Sprechen Sie mit
uns! Wir prüfen, ob Sie die Leistungsvoraussetzungen
erfüllen, wie Sie Ihre Rente optimieren können und wie
Sie die Rendite Ihrer bisher gezahlten Beiträge verbessern können!
Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzung
für den Bezug einer Altersrente ist eine Mindestversicherungsdauer
von einem Jahr. Sie müssen also für mindestens 12 Monate
Beiträge bezahlt haben.
Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats,
welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt
erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.
Für Männer
liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren.
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Das Rentenalter
beträgt für Frauen
· mit Geburtsjahr 1938 und älter 62 Jahre
· mit Geburtsjahr 1939 bis 1941 63 Jahre
· mit Geburtsjahr 1942 und jünger 64 Jahre. |
Versicherte können im Rahmen des flexiblen Rentenalters auch
den Bezug der Altersrente um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug)
oder um ein bis maximal fünf Jahre aufschieben (Aufschub). Bei
Ehepaaren ist es auch möglich, dass der Gatte die Rente vorbezieht
und die Gattin die Rente aufschiebt oder umgekehrt.
Wir unterstützen
Sie darin, das Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen und fehlende
Nachweise zu beschaffen.
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