Office for Foreign Social Securities (ofss)

Ihre Rente aus:

Österreich
Österreich
Bundesrepublik Deutschland
Deutschland
Schweiz
der Schweiz
Home Über uns Unser Service Unsere Arbeits- weise Kontakt/ Impressum Site map Disclaimer

Die österreichische Pensionsversicherung

Leistungen der Pensionsversicherung

Versichertengruppen

Versicherungsarten

Versicherungszeiten

Verfahren

Österreichische Rente in USA

Rente aus anderen
Staaten

 
 
This Article In English

Leistungen der Pensionsversicherung


Die österreichische Pensionsversicherung bietet Ihnen:

a. Alterspension für Frauen ab dem 60., für Männer ab dem 65. Lebensjahr,
b. Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
c. Witwen- bzw. Witwerpension
d. Waisenpension

Für männliche Versicherte mit langer Versicherungsdauer, die vor dem 1.10.1952 geboren wurden, und für weibliche Versicherte, die vor dem 1.10.1957 geboren wurden, kann unter Umständen die Alterspension vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Wird ein Versicherter oder eine Versichte längerfristig oder auf Dauer erwerbsunfähig krank, so kann eine Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension beantragt werden. Sie wird zunächst nur befristet gewährt und ist in ihrer Höhe abhängig von der Anzahl und der Höhe der gezahlten Beiträge sowie vom Grad der Erwerbsminderung.

Stirbt einer der Ehepartner, so kann der überlebende Ehepartner in Abhängigkeit vom eigenen Alter eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, die je nach den Umständen befristet sein kann.

Stirbt ein Elternteil oder beide Elternteile vor dem 18. Lebensjahr des Kindes, so kann es eine Halbwaisen- oder eine Vollwaisenrente erhalten. Ist das Kind noch in Berufausbildung, so verlängert sich die Altersgrenze auf die Vollendung des 27. Lebensjahres.

Sprechen Sie mit uns! Wir prüfen, ob Sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen, wie Sie Ihre Rente optimieren können und wie Sie die Rendite Ihrer bisher gezahlten Beiträge verbessern können!

Leistungsvoraussetzungen

Für die Alterspension muss neben dem biologischen Alter folgende Wartezeit erfüllt sein:

Mindestens 180 Beitragsmonate in der Pflicht- oder freiwilligen Versicherung,
ODER
Mindestens 300 Versicherungsmonate zusammen mit Ersatzmonaten,
ODER
Mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb von 360 Kalendermonaten vor Beginn der Rente.

Für die vorzeitige Alterspension lautet die Wartezeit:

Mindestens 240 Beitragsmonate in der Pflichtversicherung,
ODER
Mindestens 240 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate vor Beginn der Rente.

Für die Invaliditäts- bzw.Berufsunfähigkeitspension, für die Witwen- bzw. Witwerpension sowie für die Waisenpension muss am Stichtag (Beginn der Rente) die Wartezeit erfüllt sein:

Mindestens 180 Beitragsmonate in der Pflicht- oder freiwilligen Versicherung,
ODER
Mindestens 300 Versicherungsmonate zusammen mit Ersatzmonaten,
ODER
Mindestens 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate, wenn der Stichtag vor Vollendung des 50. Lebensjahres liegt. Für ältere Personen verlängert sich diese Frist schrittweise.


Dies sind zum Teil verwirrende Zahlen. Wir helfen Ihnen durch diesen Wirrwar und wollen Ihnen Ihre optimierten Rente verschaffen. Sprechen Sie uns an, wir sind die Fachleute!


bookmark in: add to: del.icio.us Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen oneview - das merk ich mir!Add to: Icio

Office for Foreign Social Securities (ofss)
P.O.Box 1113, Cedar Crest, NM 87008
e- mail: office@ofss.us

Tel.: 1-505-328-7777