Versicherungszeiten

Pflichtversicherungszeiten

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind Sie in der Regel pflichtversichert. Jeden Monat zieht der Arbeitgeber von Ihrem Gehalt u. a. den Beitrag für die Rentenversicherung ab und leitet ihn an den Rentenversicherungsträger weiter. Der Rentenversicherungsträger notiert jeden Monat, für den Beiträge an ihn abgeführt wurden, als Pflichtversicherungsmonate.

Freiwillige Versicherungszeiten

Sie können, wenn keine Versicherungspflicht besteht, sich freiwillig versichern in der Rentenversicherung. Sie zahlen jeden Monat einen Versicherungsbeitrag und „belegen“ somit Versicherungsmonate. Die Anzahl der Versicherungsmonate und die Höhe der Beiträge bestimmen die Höhe der Rente.

Kindererziehungszeiten

Haben Sie eigene Kinder oder Adoptiv- oder Pflegekinder großgezogen, so werden in der Regel der Frau bei der Versicherungsdauer Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Auf Antrag beider Eltern können diese Erziehungszeiten auch dem Mann gutgeschrieben werden.

Beitragsersatzzeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen schreibt Ihnen die Versicherung, ohne dass Sie Beiträge gezahlt haben, Versicherungszeiten auf Ihrem Konto gut (z.B. Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht, politische Haft in der DDR etc).


Die beiden letztgenannten Zeiten – Kindererziehungszeiten und Beitragsersatzzeiten – sind Zeiten, denen keine Beitragszahlung gegenübersteht. Sichern Sie sich diese Zeiten, sie sind bares Geld wert!

Beauftragen Sie uns, auf diesem Wege die Rendite Ihrer Rente zu erhöhen und sicherzustellen, dass Ihnen auch wirklich alle Pflichtversicherungszeiten und Freiwilligen Versicherungszeiten richtig und vollständig gutgeschrieben wurden!

 
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Office for Foreign Social Securities (ofss)
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